Meine Tätigkeiten sind vielschichtiger Art, z.B.
- Unterstützung bereits in der Planungsphase eines Objekts
- Ursachenermittlung bei eingetretenen Schadensfällen
- Zuordnung der technischen Verantwortlichkeit(en)
- Überprüfung des Untergrundes auf Verwendbarkeit
- Überprüfung bereits ausgeführter Leistungen
- Kontrollmessungen oder -prüfungen von Bodenbelägen und Fußbodenbeschichtungen
Nicht immer ist eine umfangreiche Ausarbeitung als Gutachten erforderlich. Je nach Notwendigkeit biete ich meine Ergebnisse (nach vorheriger Abstimmung) auch in
folgenden Schriftformen an:
- Brief
- Kurzbericht
- Berichterstattung
- Prüfbericht
- Schiedsgutachten (1)
- Privatgutachten
- Gerichtsgutachten
(1) Erläuterung
Was versteht man unter
einem Schiedsgutachten?
Welche Vorteile bietet
diese Form?
Welche Vorbedingungen
müssen/sollten erfüllt sein?
- Ein Schiedsgutachten kann zwischen Parteien vorprozessual eingeleitet werden. Als Schiedsgutachter können die Parteien jeden Dritten einsetzen, den
sie für die Klärung von strittigen Fragen als neutral und als fachkompetent einstufen (z.B. Sachverständige). Der Schiedsgutachter hat -obwohl es sich eigentlich um eine private (entgegen einer
gerichtlichen) Beauftragung handelt- die gleichen Pflichten wie in einer gerichtlichen Beweissicherung. Das heißt: er muss allen Parteien gleichermaßen Gehör schenken, ihre Anträge annehmen und eine
neutrale Entscheidung fällen. Üblicherweise wird das durch ein schriftliches Schiedsgutachten erfolgen.
- Die Vorteile, welches ein Schiedsgutachten bietet, sind nicht "von der Hand" zu weisen. Im Gegensatz zum Antrag auf gerichtliche Beweissicherung
kann der Vorgang bei einem Schiedsgutachten in allen Punkten erheblich beschleunigt werden. Des weiteren entfallen zusätzliche Kosten für das angerufene Gericht und ggf. für eine
rechtliche/anwaltliche Vertretung. Der Schiedsgutachter unterliegt den gleichen hohen Anforderungen, als hätte er seinen Auftrag von einem Gericht erhalten. Insofern wird auch das Ergebnis seiner
Tätigkeit und Bewertung an dem gleichen Anspruch gemessen!
- Als Vorbedingung sollte eine sogenannte "Schiedsabrede" zwischen den Parteien getroffen werden. Durch eine derartige Schiedsvereinbarung (auch
Schiedsvertrag oder Schiedsklausel) schließen die Parteien für Rechtsstreitigkeiten aus einem Vertragsverhältnis die staatliche Gerichtsbarkeit aus und einigen sich auf eine Entscheidung durch ein
Schiedsgericht. Die Schiedsvereinbarung muss nach deutschem und österreichischem Recht schriftlich erfolgen und kann bereits bei Vertragsschluss, nachträglich zu einem bestimmten Vertrag oder auch
erst für einen bereits entstandenen Konflikt geschlossen werden.
(Quelle hierzu:
WIKIPEDIA)
Die Kosten für die gutachterlichen Tätigkeiten richten sich
a) nach dem zu betreibenden, tatsächlichen Aufwand
b) nach den aktuellen Büro-Kostensätzen (bitte anfordern)
- Alle Maßnahmen, die zusätzliche Kosten verursachen, werden
vorab mit dem Auftraggeber abgestimmt.
- Reisekosten zu Objekten, die eine Anfahrt >300km erfordern,
werden als (kostengünstigere) Pauschale abgerechnet.